K.O.-Tropfen zur Fasnachtszeit

Wir sind mitten in der „fünften“ Jahreszeit und die Fasnachtsveranstaltungen mehren sich. Mit ihnen mehrt sich gleichzeitig die Gefahr, dass man Opfer von sogenannten K.O.-Tropen werden kann. Hierzu ein Beitrag von der Website der Polizei-Beratung:

„K.O.-Tropfen sind Drogen, die einer anderen Person ohne deren Wissen und Einverständnis verabreicht werden, um sie handlungsunfähig, hilflos oder willenlos zu machen. Dazu werden Medikamente (Narkose- und Beruhigungsmittel) oder Partydrogen wie GHB (Gammahydroxybutyrat) oder GBL (Gammabutyrolacton) eingesetzt. GHB beispielsweise unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. GBL ist eine chemische Substanz, die als Lösungs- und Reinigungsmittel vielfältig verwendet wird. Im Körper wandelt sich GBL in GHB um und entfaltet auch dessen gefährliche Wirkung. In der Partyszene ist GBL/GHB zum Eigenkonsum weit verbreitet und als Liquid Ecstasy, Liquid X, Liquid E, Fantasy, Soap oder G-Juice bekannt. K.O.-Tropfen sind zumeist farb- und geruchlos. Der leicht salzige oder seifenartige Geschmack von GHB wird durch die Aromen in Getränken und Cocktails oft überdeckt. Nach anfänglichen Glücksgefühlen, Entspannung, Enthemmung und allgemeiner Stimulierung folgen Übelkeit und Schwindel. Das Opfer wird willenlos. Kommt es zur Bewusstlosigkeit, haben Opfer häufig keine oder nur vage Erinnerungen an das, was passiert ist. Bei Überdosierung kann es zu Koma und tödlicher Atemlähmung kommen. K.O.-Tropfen werden Männer und Frauen gleichermaßen insbesondere in Diskotheken, Lokalen oder auf Partys ins Getränk gemischt. Da viele Opfer dadurch willenlos oder bewusstlos werden, kommt es in der Folge häufig zu Vergewaltigungen und Raub. Die Wirkung der gefährlichen Tropfen ist abhängig von der Verfassung des Opfers und der Dosierung. Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen. Die Wirkung setzt nach 10 – 20 Minuten ein und kann bis zu vier Stunden – in Einzelfällen auch erheblich länger – anhalten.

Schutz vor K.O.-Tropfen:

  • Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
  • Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
  • Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
  • Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen.
  • Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.

Tipps für den Ernstfall:

1. Schnell handeln!
Hat sich nach einem Getränk Ihr Zustand unerklärlich verändert, spüren Sie motorische oder psychische Auffälligkeiten, die Sie sich nicht erklären können, oder hatten Sie einen „Filmriss“, dann suchen Sie schnellstens ärztliche Hilfe! Der Verdacht auf eine Vergiftung durch K.O.-Tropfen kann durch Urin – und Blutproben nachgewiesen werden. Der zeitliche Nachweis hängt aber vom verwendeten Mittel ab. Bei der Verabreichung von GBL/GHB ist ein erfolgversprechender Nachweis nur wenige Stunden nach dem Konsum möglich.

2. Wichtig:
Anzeige bei der Polizei erstatten! Scham oder Angst sollten Sie nicht davon abhalten, die Polizei einzuschalten. Bei der Verabreichung von K.O.-Tropfen können verschiedene Straftatbestände wie gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, versuchte oder vollendete Vergewaltigung sowie Verstöße.

3. Unterstützung und Hilfe bieten auch die örtlichen Frauennotrufe und Beratungsstellen für Frauen.“

Quelle(n):
http://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles.htm, (30.01.2015)